offene Stellen

 
  • FaGe EFZ als Nachtwache 60 %

    FaGe EFZ als Nachtwache 60 %

  • offene Lehrstellen und Ausbildungsplätze

    Der Alterswohnsitz bildet in sämltichen Bereichen Lernende aus.

  • Einblickstage und Berufswahlpraktika

    Du bist interessiert, einen bestimmten Beruf näher kennen zu lernen? Wir bieten dir entsprechende Einblickstage oder Berufswahlpraktika in den Bereichen Pflege, Küche, Reinigung oder Technik an. (Schnuppern im Bereich der Pflege: Anmeldung bitte via www.oda.ch)

  • 1 jährige Vorlehre

    Sind Sie dabei, sich neu zu orientieren? Möchten Sie Erfahrungen im Umgang mit betagten Menschen sammeln? Möchten Sie herausfinden, ob Sie für einen Beruf im Gesundheits- oder Sozialwesen geeignet sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

  • Stellennetzplätze für Erwerbslose

    Wir arbeiten mit dem Berner Stellennetz zusammen. Das Stellennetz hat zum Ziel, erwerbsfähigen, arbeitslosen Personen geeignete drei- bis sechsmonatige Arbeitseinsätze im Rahmen der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen.

  • Freiwilligenarbeit

    Der Alterswohnsitz ist in der glücklichen Lage, auf die Unterstützung und Mithilfe vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer zählen zu dürfen. Wir sind uns bewusst, dass wir damit ein unschätzbares Potential besitzen.

Sind Sie interessiert, Informationen rund um die Pflegeberufe zu erhalten? So erkundigen Sie sich bei uns direkt oder auf folgender Homepage: www.pflegeimzentrum.ch.




Vergütungsmanagement/Lohnpolitik - Was wir für die Belegschaft tun...

(Stand 01.12.2021, Änderungen vorbehalten)

Die Stiftung Alterswohnsitz gilt als attraktive Arbeitgeberin und sorgt für zeitgemässe und grosszügige Arbeitsbedingungen.


Grundlohn:

  • Wir lehnen uns an die kantonale Gehaltsklassentabelle.
  • In der Stiftung Alterswohnsitz gilt grundsätzlich ein Mindestgehalt von CHF 4’000.00/Monat bei 100%.
  • Alle Mitarbeitenden werden je nach Funktion und Ausbildungsgrad in sogenannte Gehaltsklassen eingeteilt. Innerhalb dieser Gehaltsklassen werden die Mitarbeitenden bei der Anstellung je nach Berufserfahung, Weiterbildungen und Verantwortlichkeit innerhalb der Funktion in eine Gehaltsstufe eingeteilt.
  • Ein Gehaltsstufenanstieg erfolgt grundsätzlich jeweils auf den 1. Januar, frühestens nach mindestens einem vollen Anstellungsjahr und längstens bis zum 55. Altersjahr. (Diese altersbedingte Lohnbeschränkung kommt zustande, weil die Arbeitgeberin mit zunehmendem Alter höhere Pensionskassenbeiträge bezahlt als gesetzlich vorgeschrieben.) Ein Gehaltsstufenanstieg ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Leistung (MAG), Anzahle Krankheitstage und finanzielle Situation des Betriebes.
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen wird grundsätzlich kein Gehaltsanstieg gewährt.



Zulagen/Ferien/Jubiläum/Pausen (siehe Personalreglement):

Im Personalreglement sind die Zulagen und die Ferien geregelt.

  • Die Mitarbeitenden haben 1 Woche mehr Ferien, als das Gesetz vorschreibt. Mit Erreichen des 50. Altersjahrs wird eine weitere Woche gewährt; so auch mit Erreichen des 60. Altersjahrs.
  • Im Personalreglement sind die Dienstjubiläen geregelt. So erhält beispielsweise eine Mitarbeiterin nach 10 Dienstjahren zwei zusätzliche Ferienwochen oder eine entsprechende monetäre Entschädigung.
  • Innovative Vorschläge können zusätzlich honoriert werden (ohne generellen Anspruch).
  • Die Stiftung Alterswohnsitz garantiert bezahlte Pausen am Vor- und Nachmittag.


Erfolgsprämie/Leistungsprämie:

  • In Ausnahmefällen kann der Stiftungsrat auch einmalige Prämien für die Belegschaft sprechen (ohne einen generellen Anspruch davon abzuleiten).



Versicherungen:

  • Die Stiftung Alterswohnsitz bekennt sich zu sehr guten Versicherungsleistungen in Bezug auf Unfall- und Krankentaggeldversicherungen. Ebenso in Bezug auf die 2. Säule (BVG); hier versichern wir das Personal deutlich über dem geforderten Minimum, damit für das Alter besser vorgesorgt ist.
  • Zudem übernimmt die Stiftung Alterswohnsitz bei der Krankentaggeldversicherung sowohl den Arbeitgeber- wie auch den Arbeitnehmerbeitrag statt wie gesetzlich vorgeschrieben je hälftig.
  • Beim BVG übernimmt die Stiftung Alterswohnsitz über 58% der anfallenden Kosten, statt wie gesetzlich vorgeschrieben 50%.
  • UVGZ (Zusatzversicherung Unfall Spital privat) geht zu 100 % zu Lasten des Alterswohnsitzes.



Benefits und Nichtfinanzielle Komponenten:

  • Wir gewähren grundsätzlich viele nichtmonetäre Komponenten, z.B. Jahresarbeitszeit, Freiwünsche, rechtzeitige Abgabe des Arbeitsplans, Möglichkeit zu teilweiser Homeoffice-Tätigkeit (je nach Funktion), grosszügige Pausenregelung, gute interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten, Teamessen, Personalanlässe, jährliches Jubiläumsgeschenk, Weihnachtsgeschenk...
  • Interne Karrieremöglichkeiten innerhalb des Betriebes werden bei freiwerdenden Kader-Stellen stets geprüft.
  • Für das Personal kostenlos sind beispielsweise: Parkplatz, Kaffee, Tee, Mineral, Früchte, Mittagessen für Lernende, Glace bei hohen Temperaturen...
  • Vergünstigung: 10% Vergünstigung bei der Apotheke Schönbühl Ortho
  • Wir achten auf eine hohe Wertschätzung und Anerkennung und sorgen für hohe Autonomie und Verantwortung. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist uns wichtig.


Sie möchten über das ordentliche Rentenalter hinaus bei uns tätig sein? Dies ist bei uns bei gegenseitiger Zustimmung wünschenswert.

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